Vertretungskonzept

 

Unser Ziel ist es, Unterrichtsausfall zu vermeiden und die Schulzeit der Kinder verlässlich zu gestalten. Alle Klassen haben möglichst um 8.00 Uhr Unterricht. Wir bemühen uns, auf vorhersehbare und nicht vorhersehbare Vertretungssituationen vorbereitet zu sein und mögliche Maßnahmen abrufbar zur Verfügung zu haben.

 

Generell ist bei Unterrichtsausfall die Schulleiterin im Rahmen ihrer Verantwortung der erste Ansprechpartner der Eltern. Schulleitung und Lehrerkollegium haben großes pädagogisches Interesse daran, so wenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen. Wenn möglich, wird somit Vertretungsunterricht durch andere Lehrkräfte ermöglicht. Andernfalls nehmen die Kinder am Unterricht ihrer Aufteilklasse teil, wo sie entweder am Unterricht teilnehmen (falls es die gleiche Stufe ist) oder sie bearbeiten in der Zeit die zuvor besprochenen Aufgaben. Die Arbeit mit Lernwerkstätten, offene Unterrichtsformen und die Teamabsprachen in den Jahrgangsstufen erleichtern die Aufgabenstellung in beiden Fällen. Materialien und Verfahren für offenen Unterricht stehen bereit. Übungen und Erarbeitungen für eigenständiges Lernen/Arbeiten sind vorhanden.

 

Sollte jedoch einmal kurzfristig eine Unterrichtsstunde außerhalb der Kernzeit entfallen, werden die Eltern in jedem Falle informiert. Kein Kind wird nach Hause geschickt, ohne dass die Eltern dem zugestimmt haben.

 

Im Falle eines längerfristigen Ausfalls einer Kollegin/eines Kollegen, wird ggf. der Stundenplan geändert. Grundsätzlich werden folgende Kriterien beachtet:

 

  • Klassenverbände bleiben nach Möglichkeit erhalten, evtl. werden in einigen Fächern Klassen zusammengelegt (z.B. Sport, Musik…).
  • Für die Kinder wird für größtmögliche Kontinuität beim Lernen gesorgt.
  • Die Grundversorgung für den Unterricht aller Klassen wird sichergestellt.
  • Fachunterricht wird evtl. gekürzt.
  • Lehrerstunden werden aus der OGS in den Vormittag verschoben.
  • Bei Bedarf wird Mehrarbeit angeordnet.

 

Wichtige Voraussetzungen, um auch bei längerfristigem Fehlen einer Lehrerin/eines Lehrers Unterrichtsausfall zu vermeiden, ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern sowie eine zuverlässige Information an die Elternvertreterinnen und Elternvertreter betroffener Klassen über die vorgesehenen Maßnahmen.